Bestmögliche Zahnmedizin, die Perfektion anstrebt und alle Möglichkeiten der Therapie ausschöpft, ist unumstritten an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
Diese Voraussetzungen sind in einer herkömmlichen Praxis zu den Bedingungen der Krankenkassen nicht zu erbringen, da hier nur eine "notwendige, ausreichende und zweckmäßige" Behandlung gefordert wird, die zunehmend durch zahlreiche Rahmenbedingungen eingeschränkt wird.
Auch die häufig praktizierte Zwei-Qualitäten-Medizin, die Kassen- und Privatpatienten gleichermaßen gerecht zu werden versucht, kann mangels der dazu erforderlichen Struktur und Organisation diese Leistung auf Dauer nicht erbringen.
Nur die rein privatzahnärztliche Berufsausübung bietet die Möglichkeit zur Entfaltung eines weit über dem Durchschnitt liegenden Könnens. Die von der Klinik bewusst gewählte Struktur einer privaten Zahnklinik bietet die nötigen Voraussetzungen, auch hoch spezialisierte Teilbereiche der Zahnmedizin in die Behandlungskonzepte zu integrieren.
Welche konkreten Vorteile dies im Vergleich zur praktizierten Zahnheilkunde in herkömmlichen Praxen bietet, haben wir für Sie auf den folgenden Seiten anhand der wichtigsten Beispiele dargestellt.